ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages im Sinne des § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
- Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden, nachdem Sie vom Reiseveranstalter im Sinne des Artikel 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß in formiert wurde.
1.2 Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungen übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (darunter ist gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglichst eine auf dem Datenträger befinliche Erklärung zu speichern, wie z.B. USB Sticks, Papier, Emails, DVDs, etc.) übermitteln bzw. in den Fällen des Artikel 250 §§ 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters, an das er für 10 Tage gebunden ist. Das neue Angebot kommt zustande, sofern Sie über die Änderungen hingewiesen wurden, die vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB nachgekommen wurden und Sie die Annahme ausdrücklich erklären, anzahlen oder vollständig zahlen.
- Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines, auf dem Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers klar ersichtlich sind, im Sinne von § 651t BGB erfolgen. Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises an. Soweit unserer Bestätigung nicht etwas anderes zu entnehmen ist, zahlen Sie den Restreisepreis bitte spätestens 28 Tage vor Reiseantritt. Nach Erhalt der Restzahlung bekommen Sie die Reiseunterlagen ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Antritt der Reise.
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 500 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3. Zahlungen können per Überweisung erfolgen
2.4. Kommen Sie mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, sind wir berechtigt nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.
- Reiseprogramm und Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes sowie aus den Angaben der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.
3.2 Flüge werden (sofern nicht anders angegeben) mit nationalen und internationaler Fluggesellschaften durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sind verbindlich.
3.3 Leistungen, die Sie als Fremdleistungen direkt bei Drittunternehmen gebucht haben, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z.B. Ausstellungen, Tickets für Sportveranstaltungen, Ausflüge etc.)
- Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderung des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von den Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
- Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
4.1 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
4.2 In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
4.3 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleitung uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurück, ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns maßgeblich. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären bzw. auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte dem Punkt 5.2.
5.2. Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Teilnehmer:
Bei Pauschalreisen (mind. 2 verschiedene Leistungen wie z.B. Flug und Hotel)
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
Richtet sich die Höhe des Pauschalpreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment etc.) oder einer Mindestteilnehmerzahl und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
Bei einigen Leistungen (z.B. Kreuzfahrten, Privatvilla) müssen höhere Stornogebühren berechnet werden, die in der Regel in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen/ Bestätigungen aufgeführt sind.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.3 Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittsbedingungen zugrunde gelegt werden, die in der jeweiligen Bestätigung aufgeführt sind.
5.4 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderung insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Antrittsortes, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft. Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,-.
5.5. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt mitteilen. Wir können jedoch widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keine Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Nehmen Sie einzelne Reiseleitungen infolge vorzeitiger Rückreise oder zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
8. Aufhebung des Reisevertrages aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung und Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften auch nicht mit Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B: Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.3. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.4. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.
9.5. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz oder nur unter bestimmten Beschränkungen oder Voraussetzungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können wir uns hierauf berufen.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1. Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Frist erhalten haben.
10.2. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtliche Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen) oder, wenn diese nicht vorhanden oder erreichbar ist, an den Leistungsträger (Hotelier, Fluggesellschaft, Transportunternehmen) oder direkt an uns. Sie erreichen SH – Touristik unter der Telefon Nummer 0211- 46959820 von Montag – Freitag 9-18 Uhr MEZ oder unter info@sh-touristik.de
10.3. Vertragliche Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) und Minderungsansprüche (§ 651m BGB) sind ausgeschlossen, sofern Sie die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen. Die örtliche Vertretung/Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.4. Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651i BGB bezeichneten Art, erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb eine angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie dies verlangt haben, so können Sie nach § 651I BGB den Reisevertrag kündigen. Dies gilt nur dann, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.5. Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung oder –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen unverzüglich durch schriftliche Schadensanzeige (P.I.R) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vorzunehmen ist. Die Schadensanzeige ist binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Außerdem ist die Beschädigung, der Verlust oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Agentur/Reiseleitung bzw. uns unverzüglich anzuzeigen.
11 Online Streitbeilegung/Streitbeilegungsstelle
SH Touristik weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass SH Touristik nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für SH Touristik verpflichtend würde, informiert SH Touristik die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. SH Touristik weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
12 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1. Ihre Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2-7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen oder über den Reisevermittler, wenn Sie dort gebucht haben.
12.2. Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Fall der Buchung einer gewillkürten Pauschalreise nach einer gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB.
Etwaige Ersatzansprüche gegen Sie wegen Veränderung oder Verschlechterung von Mietwachen (z.B. Ferienwohnung, Mietwaten) verjähren im Falle der Buchung einer gewillkürten Pauschalreise nach sechs Monaten und die Frist startet mit dem Tag, an dem die Reise endet.
13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Wir informieren Sie über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Frist zur Erlangung der notwenigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
13.2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwenigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie als Reisende verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn wir Sie schuldhaft nicht unzureichend informiert haben.
13.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
14 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flug-beförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
15 Versicherungen
Bitte beachten Sie, dass in unseren genannten Reisepreisen keine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) inkludiert ist. Wenn Sie vor Reiseantritt stornieren, entstehen entsprechende Stornokosten. Ebenso können bei Reiseabbruch entsprechende Kosten entstehen. Wir empfehlen den Abschluss entsprechender Reiserücktrittskosten-Versicherungen.
16 Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften übermittelt.
17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18 Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei klagen Ihrerseits gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
19 Gerichtsstand
17.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Sitz des Unternehmens verklagen.
17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
- a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
- b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Reiseveranstalter:
SH Touristik
Andrea Siemens
Bagelstr.106
40479 Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf
STR.NR.: 103/5214/1441
Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN DE06 3005 0110 0012 1053 18*Swift BIC DUSSDEDDXXX
Stand Juli 2018