|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB's können Sie hier auch
als PDF herunterladen.
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage
der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband gemäß §
38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung
anerkannt.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungen
übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung
aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung
für Sie und uns verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von 10
Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §
651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsabschluss zahlen Sie
nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises
an. Soweit unserer Bestätigung nicht etwas anderes zu entnehmen
ist, zahlen Sie den Restreisepreis bitte spätestens 21 Tage
vor Reiseantritt. Nach Erhalt der Restzahlung bekommen Sie die
Reiseunterlagen ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des
Reisepreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen
und Antritt der Reise. Dauert die Reise nicht länger als 24
Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt
der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes sowie aus den
Angaben der Reisebestätigung. Flüge werden (sofern nicht anders
angegeben) mit Linienflügen internationaler Linienfluggesellschaften
durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft
sind verbindlich.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderung des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Wir werden Sie von den Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir
vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können
wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können
wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss
des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht
werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert. Eine
Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch
nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar
waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab
dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.
Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleitung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurück, ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei uns maßgeblich. Wir empfehlen aus
Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten
Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an,
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen
anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches
entnehmen Sie bitte dem Punkt 5.2.
5.2 Rücktrittspauschale
Soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes
aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren
pro Teilnehmer:
Bei Pauschalreisen (mind. 2 verschiedene Leistungen wie z.B.
Flug und Hotel)
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
Neu ab 01.01.2012:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
Richtet sich die Höhe des Pauschalpreises nach der Belegungszahl
bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Apartment etc.) oder einer
Mindestteilnehmerzahl und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer
vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die
verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl
neu.
Bei einigen Leistungen (z.B. Kreuzfahrten, Privatvilla) müssen
höhere Stornogebühren berechnet werden, die in der Regel in
den jeweiligen Leistungsbeschreibungen/ Bestätigungen aufgeführt
sind.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns
geforderte Pauschale.
5.3 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittsbedingungen zugrunde
gelegt werden, die in der jeweiligen Bestätigung aufgeführt
sind.
5.4 Umbuchungen, Änderungen
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderung
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie
bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten
in gleicher Höhe berechnen, wie sich im Umbuchungszeitraum für
einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen
Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 30,-.
5.5 Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer
durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt
eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.6 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich
formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind
wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Vorraussetzung
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Sie
erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir
Sie davon unterrichten.
c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb
nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise
so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei
denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird
die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15,- erstattet, sofern Sie von einem
evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird
der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns
je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen
zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in unseren ausgeschriebenen
Reiseangeboten, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss
eine Änderung der Ausschreibung erklärt haben. Jedoch nicht
für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns
herausgegebenen Prospekten, die von der Buchungsstelle abgegeben
worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind.
- Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Person.
9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsnachweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich
darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt
sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und
die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch
nicht mit Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B: Kongresse,
Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die
ebenfalls der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich
dazu bitte zunächst an unsere örtliche Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen) oder, wenn diese nicht vorhanden
oder erreichbar ist, an den Leistungsträger (Hotelier, Fluggesellschaft,
Transportunternehmen) oder direkt an uns. Sie SH - Touristik
unter der Telefon Nummer 0211- 46959820 von Montag - Freitag
10-17 Uhr MEZ. Fax : 0211 - 46959821.
Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er
mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen
ausgeschlossen.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung trifft nicht ein, soweit
Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie dies verlangt haben, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden
uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
10.4 Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf dem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Vertragliche Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
11.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden
bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe,
ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils
je Reisenden und Reise.
11.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt
sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für
Tod oder Körperverletzjung sowie für Verluste und Beschädigungen
von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt
uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders
zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können
Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.
Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung
zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
ist Düsseldorf.
- Stand Juli 2011 -
|